Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer abgelegt.
Es ist im Einzelnen festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer
- das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel übersieht
- die verwendeten Pflanzen und Chemikalien sowie die Darreichungsformen kennt
- verwechselte, verfälschte oder verdorbene freiverkäufliche Arzneimittel erkennen kann
- ordnungsgemäß, insbesondere unter Berücksichtigung der Lagertemperatur und des Verfallsdatums, lagern kann
- über die für das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken und die Abgabe erforderlichen Kenntnisse verfügt.
- die mit dem unsachgemäßen Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln verbundenen Gefahren kennt,
- die für freiverkäufliche Arzneimittel geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts und des Rechts der Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens kennt.